Energieausweis erstellen lassen: Rechtssicherheit und Transparenz schaffen

Pflichtdokument beim Verkauf, Vermietung oder Sanierung – mit rechtssicherem Energieausweis nach GEG

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist in Deutschland bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 GEG – Gebäudeenergiegesetz).

Rechtlich abgesichert handeln

Energieeffizienz erkennen

Ein Energieausweis zeigt, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht oder benötigt – auf einen Blick. So lässt sich die energetische Qualität schnell einordnen und vergleichen.

Zwei Varianten: Bedarf oder Verbrauch

Wir erstellen den passenden Ausweis: Entweder auf Basis der Heizkosten (Verbrauchsausweis) oder einer technischen Analyse (Bedarfsausweis) – je nach Gebäudetyp, Alter und Pflicht.

Rechtlich abgesichert handeln

Beim Verkauf, der Vermietung oder Sanierung ist ein gültiger Ausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 GEG). Wir kümmern uns um die korrekte Ausstellung – einfach und zuverlässig.

Ziel des Energieausweises:

Zweck des Energieausweises:

  • Gibt Auskunft über den Energieverbrauch bzw. -bedarf eines Gebäudes
  • Ermöglicht Vergleichbarkeit verschiedener Immobilien in Bezug auf ihre Energieeffizienz
  • Soll Käufer:innen und Mieter:innen eine informierte Entscheidung ermöglichen

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

TypBeschreibungGrundlage
Verbrauchsausweisbasiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei JahreHeizkostenabrechnung
Bedarfsausweisbasiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizung etc.)Gebäudezustand, unabhängig vom Verhalten der Bewohner

Kosten des Energieausweises:

  • Ein Familienhaus 79€
  • Mehrfamilienhaus bis 10 WE 129€
  • Mehrfamilienhaus ab 10 WE auf Anfrage

6 gute Gründe, warum Eigentümer und Verwalter jetzt eine Energieberatung starten:

1.) Förderfähigkeit sicherstellen

Ein gültiger Energieausweis ist oft Voraussetzung für Förderprogramme bei Sanierungen oder Neubauten. Wir prüfen, welche Form – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – für Ihr Gebäude nötig ist und stellen den passenden Ausweis korrekt aus.

2.) Energiekosten spürbar senken

Der Energieausweis zeigt auf, wo ein Gebäude unnötig Energie verliert – z. B. über Dach, Fenster oder Heizung. Durch die Bewertung der energetischen Qualität erhalten Sie konkrete Hinweise, wie Sie langfristig Heizkosten sparen können.

3.) Klarheit über sinnvolle Maßnahmen

Welche Sanierung lohnt sich? Der Bedarfsausweis gibt fundierte Hinweise auf bauliche Schwachstellen. So erkennen Sie, wo gezielte Investitionen in Dämmung, Fenster oder Heiztechnik sinnvoll sind – unabhängig vom Verhalten der Bewohner:innen.

4.) Fehler vermeiden – Kosten kontrollieren

Wer ohne verlässliche Bewertung saniert, riskiert unnötige Ausgaben. Ein Energieausweis auf Basis technischer Daten schafft Transparenz – und zeigt, wo sich Investitionen wirklich lohnen. So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und unnötige Kosten

5.) Gebäudewert langfristig sichern

Ein Energieausweis dokumentiert die Effizienz Ihres Gebäudes – und stärkt damit den Marktwert. Er ist Pflicht bei Verkauf oder Vermietung und zeigt, ob und wie Sanierungen den Wert Ihrer Immobilie steigern können.

6.) Handlungssicherheit statt Bauchgefühl

Wie energieeffizient ist mein Gebäude wirklich?“ – Der Ausweis liefert verlässliche Daten statt Schätzungen. Für Eigentümer, die Fördermittel beantragen, verkaufen oder energetisch modernisieren wollen, ist er eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 GEG), wenn ein Gebäude oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet wird – sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden. Auch bei größeren Sanierungen oder Förderanträgen wird er benötigt.

Der Energieausweis enthält:

  • den Energiekennwert in kWh/(m²·a),

  • die Energieeffizienzklasse (A+ bis H),

  • Angaben zum Hauptenergieträger,

  • CO₂-Emissionen,

  • Gebäudedaten wie Baujahr und Wohnfläche,

  • (freiwillige) Empfehlungen zur Modernisierung,

  • sowie eine Registriernummer (vom DIBt).

Es gibt zwei Arten:

  • Verbrauchsausweis: basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre.

  • Bedarfsausweis: basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (z. B. Dämmung, Fenster, Heizung). Für neuere oder umfassend sanierte Gebäude ist dieser oft Pflicht.

Für den Verbrauchsausweis:

  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre

  • Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart

  • ggf. Lageplan oder Skizze

Für den Bedarfsausweis:

  • Baupläne / Grundrisse / Schnitte (falls vorhanden)

  • Angaben zu Dämmstandard (Dach, Wände, Kellerdecke)

  • Fensterdaten (Verglasung, Baujahr)

  • Daten zur Heizungs- und Warmwasseranlage

  • ggf. Fotos oder ein Ortstermin

Nur dafür qualifizierte Energieeffizienz-Expert:innen, die in der offiziellen Expertenliste eingetragen sind (z. B. für BEG-Förderung), dürfen gültige Energieausweise ausstellen.

Fehlt der Ausweis beim Immobilienverkauf oder der Vermietung, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Auch falsche oder unvollständige Angaben (z. B. in Immobilienanzeigen) können geahndet werden.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig – es sei denn, am Gebäude wurden relevante energetische Veränderungen vorgenommen, dann muss ein neuer erstellt werden.

Das hängt vom Ausweistyp ab. Ein Verbrauchsausweis kann meist binnen weniger Tage erstellt werden. Ein Bedarfsausweis benötigt etwas mehr Zeit – insbesondere, wenn eine Vor-Ort-Begehung nötig ist oder Unterlagen fehlen.